Was bedeutet Lebens- und Sozialberatung (LSB)
Was bedeutet „Lebens- und Sozialberatung (LSB)“?
Ich möchte mich heute mit diesem Thema auseinandersetzen, weil ich selbst sehr oft gefragt werde, was hinter dem Begriff und dieser Ausbildung steckt.
„LSB“ ist eines der wenigen Gewerbe im Personenberatungsbereich, das via Bundesgesetz geregelt ist. Das garantiert sowohl eine hohe Qualität als auch einen festgelegten Ausbildungs– und Ausübungsstandard.
Offizielle Definitionen:
„Lebens- und Sozialberatung ist die professionelle Beratung und Betreuung von Menschen in Problem- und Entscheidungssituationen. Sie trägt dazu bei, belastende oder schwer zu bewältigende Situationen zu erleichtern, zu verändern und eine Lösung zu finden.“
„Die Lebens- und Sozialberatung für Einzelne, Paare und Familien berührt sämtliche Beratungsfelder: Stress, Burnout, Identität, Persönlichkeitsbildung, Steigerung des Selbstwertes, Suchtprobleme, emotionalen Umgang mit Geld, Neuorganisation, Kommunikation, Mobbing, Partnerschaft, Familie, Erziehung, Scheidung, Trennung, Tod und Sterben, Verhaltensmodifikation, Validation, Sexualberatung.“
Zur Ausbildung:
Der theoretische Teil dauert 2,5 Jahre (also 5 Semester). Weiters ist festgelegt, dass man sich sehr intensiv mit sich selbst auseinandersetzen muss (Einzel- und Gruppenselbst-
erfahrung durch eine ausbildungsberechtigte Person – meist ist das ein/e Psychotherapeut/In).
Um das Gewerbe dann ausüben zu können sind weitere 750 Stunden „fachliche Tätigkeit“ notwendig.
Dazu gehören z.B.: protokollierte Beratungseinheiten; Supervision (Einzel- und Gruppensupervision); Teilnahme an Gruppen beruflich einschlägig tätiger Personen ("Peergroups" zur Prozessreflexion, Vertiefung der Lehrinhalte, Diskussion über Literatur, Übungen); fachliche Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungstätigkeiten in einschlägigen Praxen oder Institutionen; Leitung oder fachliche Assistenz bei themenspezifischen Seminaren.
Bezeichnung: „Lebens- und Sozialberaterin in Ausbildung und unter Supervision“
Während der Absolvierung der fachlichen Tätigkeit im Ausmaß von 750 Stunden ist man berechtigt diese Bezeichnung zu führen.
Die Supervision dient einer Fallkontrolle durch eine ausbildungsberechtigte Person - dies ist eine Qualitätssicherung der Arbeit der Berater/In.